Auch wenn eine Kassenärztin angibt, besonders schnell zu arbeiten, muss sie Honorar zurückzahlen, wenn sich aus den Abrechnungen eine Arbeitszeit von 26 Stunden am Tag ergibt (SG Dortmund S 26 KA 73/99).
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July 30th, 2009 at 15:41
Hihi … sieht ja fast schon wie ein Albumcover aus… sehr geiles Bild
October 26th, 2009 at 13:09
Genial! Wo ist das Bild entstanden?
Findet man ja nicht alle Tage, soetwas
grüßle
Alex
November 9th, 2009 at 20:49
@Alex: Keine Ahnung…das war auf der WebSite drauf, auf die man kommt, wenn man aufs Bild klickt.